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AGB und Rückerstattungsansprüche
1. Die Stunden müssen älter als 18 Jahre alt sein oder eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern vorweisen können.
2. Die Schüler, die sich für Kurse als “Einheimischer” oder als Angehöriger der “MERCOSUR” anmelden müssen bei der Anmeldung dies durch Ihre Papiere beweisen. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist dies spätestens am ersten Schultag zu tun.
3. Ein Stunden zählt als MERCOSUR, falls er Staatsbürger einer Nation ist die zum entsprechenden Zeitpunkt Mitglied in dieser Organisation ist.
4. Ein Student zählt als Einheimischer, falls:
a. Er argentinische Papiere besitzt
b. Falls er eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzt
5. Die Schüler müssen einen Einstufungstest über email machen, damit wir ihr Level bereits vorher einschätzen können.
6. Die entsprechenden Kosten für den Sprachkurs müssen mindestens 15 Tage vor Beginn des Kurses vollständig bezahlt sein.
7. Für Stornierungen früher als 15 Tage vor Kursbeginn wird der komplette Betrag abzüglich 100 USD zurückerstattet. Diese 100 USD sind als Ausgleich für unsere Ausgaben und Bemühungen zu verstehen.
8. Für Stornierung weniger als 15 Tage vor Kursbeginn gibt es keine Kostenrückerstattungen.
9. Für das Beschaffen einer Unterkunft berechnen wir 30 USD Bearbeitungsgebühr (nicht erstattbar), welche mindestens 15 Tage vor Ankunft bezahlt werden müssen. Die Bezahlung der Unterkunft erfolgt vor Ort in Buenos Aires.
10. Die entsprechenden Kosten für Unterkunft und Abholservice müssen in Bar am ersten Tag des Kurses im “Centro Universitario de Idiomas” beglichen werden.
11. Es gibt keine Kostenrückerstattungen der Unterkunft, falls der Stundent sich dazu entscheidet seinen Aufenthalt abzukürzen.
12. Nur die Stornierungen, die schriftlich, per Fax (+54 11) 5238-3000 oder e-mail ab internacional@cui.edu.ar erfolgen und bestätigt werden, zählen als gültig.
13. Das “Centro Universitario de Idiomas” kann den Starttag der Kurse um bis zu zwei Tage verlegen ohne das dies als Änderung oder Stornierung betrachtet wird. Jede auf diese Weise verlorene Stunde wird nachgeholt.
14. Die Stunden, die durch Nationale Notstände oder aufgrund höherer Gewalt ausfallen, werden nicht nachgeholt.
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